Rechtsaspekte

Das Land NRW hat vor Jahren entschieden, zunächst einmal für die Grundschulen ein Ganztagsangebot zu machen. Dies bedeutet, dass alle Kinder, die daran teilnehmen, in der Zeit von ca. 8:00 Uhr bis ca. 16:00 Uhr verlässlich in der Schule betreut werden. Sie erleben hier einen rhythmisierten Tag, mit vielfältigen Sport-, Spiel- und Kulturangeboten. Des Weiteren erhalten die Kinder ein warmes Mittagessen und werden bei ihren Hausaufgaben betreut.

Die Kosten werden zu einem großen Teil durch das Land NRW bezahlt, anteilig ist auch die Kommune beteiligt. Die Eltern müssen – entsprechend ihres Einkommens – einen monatlichen Beitrag leisten und auch das Mittagessen für ihr Kind finanzieren.

Inzwischen gibt es zahlreiche finanzielle Unterstützungsprogramme, auf die betroffene Eltern beim Träger der Maßnahme (z. B. Mittagessen) und bei den entsprechenden Ämtern der Stadt Ahlen (z. B. Monatsbeiträge) zurückgreifen können.

Die älteren Betreuungskonzepte des Landes, wie z. B. die „verlässliche Schule von 8:00 Uhr bis 13:00 Uhr“ oder die „Bis-Mittag-Betreuung“ oder die „Über–Mittag-Betreuung“ oder das „Programm 13+“ werden nach den Vorstellungen des Landes NRW mit der Zeit auslaufen oder zumindest stark reduziert.